Im Pfarrgemeinderat informieren sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde, beraten darüber gemeinsam und fassen gemeinsame Beschlüsse. Die Sitzungen sind öffentlich.
Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Seine Aufgabe ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.
Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Als Organ des Laienapostolates kann er in eigener Verantwortung tätig werden
Für Sachbereiche, die einer besonderen Beachtung und Bearbeitung bedürfen, hat der Pfarrgemeinderat folgende Sachausschüsse gebildet: