Unsere Gemeinde hat je eine Kirchenverwaltung für:
Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium das in allen Verwaltungs-, Personal- und Finanzfragen der Pfarrei zuständig ist. Damit Seelsorge und pastorales Handeln möglich sind, braucht es auch eine gut funktionierende Verwaltung.
Die Kirchenverwaltung ist an die Kirchenstiftungsordnung gebunden und für die Erstellung eines Haushaltsplanes, einer Jahresrechnung, Buchhaltung und Finanzverwaltung für Kirchenstiftung und Kindergarten verantwortlich. Zuständig ist sie auch für die Planung anstehender Bauprojekte, Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen von Kirche, Pfarrzentrum und Kindergarten, in St. Georg zusätzlich für das Schwesternhaus und die Wirtschaftsobjekte sowie für die Angestellten der Pfarrei und des Kindergartens.
Notwendig sind auch finanzielle Absprachen unter den Kirchenverwaltungen im Seelsorgebereich.
Die Finanzierung der baulichen Maßnahmen der Kirchenverwaltungen wird ganz wesentlich durch den Kirchenbauverein St. Georg unterstützt.
Die Kirchenverwaltungen werden für sechs Jahre gewählt. Vorsitzender aller Kirchenstiftungen im Seelsorgebereich ist Pfarrer Matthias Untraut. Beratendes Mitglied der Kirchenverwaltungen sind die jeweiligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden, z. Zt. Dr. Hans Seibold und Sabine Oechsner.